Digitales Wartungsprotokoll für Kleinkläranlagen
Der „Zweckverband Kommunale Wasserver- / Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland“ Hainichen (ZWA) hat am 28.04.2017 eine Änderung der Rumpfsatzung Abwasser ( § 4 Anschluss- und Benutzungszwang, neuer Absatz 6) beschlossen, u.a. die Wartungsprotokolle für vollbiologische Kleinkläranlagen in digitaler Form übermittelt zu bekommen.
Hinweise für die Wartungsfirmen
Die Übersendung der Protokolle kann einzeln oder für mehrere Anlagen in einer vom ZWA MEV vorgegebenen Excel-Tabelle erfolgen. Diese Tabelle ist inhaltlich mit verschiedenen Verbänden in unserer Region abgestimmt, um eine Vereinheitlichung des Datenaustausches zwischen Wartungsfirmen und Abwasserverbänden zu erreichen.
Die Übergabe sollte regelmäßig und vor allem zeitnah nach den durchgeführten Wartungen erfolgen. Wichtig für den Eigentümer der Anlagen ist es, dass der Nachweis der geforderten Wartungen pro Jahr erbracht wird.
Die hier zum --- Download --- eingestellte Vorlagendatei kann als Musterdatei für das elektronische Wartungsprotokoll heruntergeladen werden.
Ausfüllhinweise dazu gibt es durch Anklicken der Spaltenköpfe.
Die Datei ist dann per E-Mail an folgende Adresse beim ZWA Hainichen zu senden: kka@zwa-mev.de
Beachten Sie bitte die geforderten Pflichtfelder, die in jedem Fall ordnungsgemäß ausgefüllt werden müssen. Fehlende Eintragungen in diesen Pflichtfeldern führen zu Fehlern bei der Datenübernahme im ZWA und müssen von uns nachgefordert werden.
Zusätzlich ist pro Wartung das Wartungsprotokoll als pdf-Datei mit einem selbst zu vergebenden Dateinamen zu übersenden. Diese Dateibezeichnung ist in der letzten Spalte der Excel-Tabelle der jeweiligen Wartung einzutragen. Dies dient vor allem als Nachweis der sachgerecht durchgeführten Wartung.
Zusätzlich zu der vorgegebenen Tabellenform besteht ebenfalls für die Wartungsfirmen weiterhin die Möglichkeit zur Übergabe der Wartungsprotokolle mittels der Schnittstelle aus der Software DIWA in den Versionen 4 und 5 in der jeweils gültigen Fassung. Auch im DIWA-Datenaustausch ist dem ZWA das komplette Wartungsprotokoll als pdf-Datei (Nutzung Funktion Schnittstelle DIWA) zu übergeben.
Unabhängig von der digitalen Übermittlung der Daten durch die Wartungsfirmen oder den Anlagenbesitzer selbst bleibt die Pflicht zur Nachweisführung über durchgeführte Wartungen in den Betriebstagebüchern vor Ort, am Standort der Kläranlagen, bestehen.
Die Schnittstellendefinition und die Hinweise zur Handhabung finden Sie unter dem Punkt "Schnittstellendefinition".
Die Daten werden dort automatisch ins System übernommen und der Auswertung bzw. weiteren Verarbeitung zugeführt.