Unser Abwasser

Die Abwasserentsorgung ist Aufgabe der Kommunen, die diese an den ZWA Hainichen übergeben haben. Es gilt, die Gewässer als natürlichen Lebensraum und als Wasserressource wirksam zu schützen. Keine leichte Aufgabe in einem so hoch entwickelten und dicht besiedelten Industrieland wie Deutschland. Die zentralen Kläranlagen des ZWA Hainichen entsorgen Abwasser umweltfreundlich.

Phosphate vermehren Algen, wenn sie in stehende Gewässer ge­­lan­gen. Diese stören das bio­logische Gleichgewicht. Grei­fen Sie daher besser auf phosphatfreie Reini­gungs­mittel zurück.

Dr.-Ing. Nicole Fichtner

Abteilungsleiterin Technik

Karte des Verbandsgebiets

Für die Abwasserbehandlung im Gebiet des ZWA Hainichen sind 75 Kläranlagen, davon sechs zentrale Kläranlagen im Einsatz mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten. Unser Anschlussgrad für die öffentliche Abwasserbehandlung entspricht 64 Prozent. Das Kanalnetz ist circa 635 Kilometer lang. Es unterteilt sich in 330 Kilometer Mischwasser-, 217 Kilometer Schmutzwasser- und 88 Kilometer Regenwasserkanäle. Zum Schmutzwasser zählen das häusliche Abwasser, Bade-, Spül-, Wasch- und Fäkalabwasser sowie gewerbliches und industrielles Abwasser.

Abwasserentsorgung des ZWA

Kompetenz vor Ort im Bereich Abwasser

  • Kanalinspektionen (vor Ort mit TV-Technik)
  • Deformationsmessungen (statischer Zustand der Leitung)
  • Ermittlungen von Lageabweichungen
  • Schadensanalysen und Entwicklung von Sanierungsstrategien
  • Kontrolle der Indirekteinleiter und der Kläranlagen
  • Wartungsarbeiten
  • Regelmäßige Kanalreinigung
  • Instandhaltungsarbeiten in den Sonderbauwerken
  • Reparatur / Sanierung von Schadstellen
  • Laboranalysen

Kleineinleiterabgabe

Für die Einleitung von Abwässern in ein Gewässer wird durch den Freistaat eine Abwasserabgabe erhoben. Sie ist sowohl für Großeinleiter (Kläranlage ab 8 m³/d) als auch für Kleineinleiter (bis 8 m³/d) zu zahlen. Ziel der Abwasserabgabe ist es, die Gewässerbelastung durch die Behandlung des häuslichen Abwassers zu reduzieren.

Kleinkläranlagen

Insgesamt 64 Prozent Abwasser im ZWA Hainichen werden zentral in Kläranlagen gereinigt. Die größte Anlage im Verbandsgebiet ist die Zentralkläranlage Kriebethal. Haushalte und Anlagen, die nicht an die zentrale Abwasserbehandlung angeschlossen sind, reinigen ihre Abwässer über Kleinkläranlagen.

Mittels unserer mo­­der­nen Computertechnik ist eine kontinuierliche Kon­trolle verschiedener Anlagen im Trink- und Ab­wasser­be­reich jederzeit möglich.

Sabine List

Systemadministratorin

Der Freistaat hat mit der Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft 2007“ und deren Neufassung im Jahr 2009 erstmalig die Möglichkeit eröffnet, für die dezentrale grundstücksbezogene Abwasserbehandlung eine Förderung zu gewähren. Dieses Verfahren wird maßgeblich durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsstelle geprägt. Der Zweckverband (ZWA) als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft hat in dem Förderverfahren dabei die Funktionen zugeordnet bekommen, die Antragstellung und Abwicklung bis hin zur Auszahlung der Mittel verwaltungstechnisch zu begleiten.

Wie wird das Abwasser gereinigt?

Wartungsprotokolle

Digitales Wartungsprotokoll für Kleinkläranlagen


Der „Zweckverband Kommunale Wasserver- / Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland“ Hainichen (ZWA) hat am 28.04.2017 eine Änderung der Rumpfsatzung Abwasser ( § 4 Anschluss- und Benutzungszwang, neuer Absatz 6) beschlossen, u.a. die Wartungsprotokolle für vollbiologische Kleinkläranlagen in digitaler Form übermittelt zu bekommen.


Hinweise für die Wartungsfirmen


Die Übersendung der Protokolle kann einzeln oder für mehrere Anlagen in einer vom ZWA MEV vorgegebenen Excel-Tabelle erfolgen. Diese Tabelle ist inhaltlich mit verschiedenen Verbänden in unserer Region abgestimmt, um eine Vereinheitlichung des Datenaustausches zwischen Wartungsfirmen und Abwasserverbänden zu erreichen.


Die Übergabe sollte regelmäßig und vor allem zeitnah nach den durchgeführten Wartungen erfolgen. Wichtig für den Eigentümer der Anlagen ist es, dass der Nachweis der geforderten Wartungen pro Jahr erbracht wird.

 

Die hier zum --- Download --- eingestellte Vorlagendatei kann als Musterdatei für das elektronische Wartungsprotokoll heruntergeladen werden.
Ausfüllhinweise dazu gibt es durch Anklicken der Spaltenköpfe.

Die Datei ist dann per E-Mail an folgende Adresse beim ZWA Hainichen zu senden: kka@zwa-mev.de

Beachten Sie bitte die geforderten Pflichtfelder, die in jedem Fall ordnungsgemäß ausgefüllt werden müssen. Fehlende Eintragungen in diesen Pflichtfeldern führen zu Fehlern bei der Datenübernahme im ZWA und müssen von uns nachgefordert werden.


Zusätzlich ist pro Wartung das Wartungsprotokoll als pdf-Datei mit einem selbst zu vergebenden Dateinamen zu übersenden. Diese Dateibezeichnung ist in der letzten Spalte der Excel-Tabelle der jeweiligen Wartung einzutragen. Dies dient vor allem als Nachweis der sachgerecht durchgeführten Wartung.


Zusätzlich zu der vorgegebenen Tabellenform besteht ebenfalls für die Wartungsfirmen weiterhin die Möglichkeit zur Übergabe der Wartungsprotokolle mittels der Schnittstelle aus der Software DIWA in den Versionen 4 und 5 in der jeweils gültigen Fassung. Auch im DIWA-Datenaustausch ist dem ZWA das komplette Wartungsprotokoll als pdf-Datei (Nutzung Funktion Schnittstelle DIWA) zu übergeben.


Unabhängig von der digitalen Übermittlung der Daten durch die Wartungsfirmen oder den Anlagenbesitzer selbst bleibt die Pflicht zur Nachweisführung über durchgeführte Wartungen in den Betriebstagebüchern vor Ort, am Standort der Kläranlagen, bestehen.


Die Schnittstellendefinition und die Hinweise zur Handhabung finden Sie unter dem Punkt "Schnittstellendefinition". 


Die Daten werden dort automatisch ins System übernommen und der Auswertung bzw. weiteren Verarbeitung zugeführt.

Niederschlagswasserentgelt

Wir stellen um   -   das gesplittete Abwasserentgelt

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Auf Grund rechtlicher Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 7.03.2012  (Az.:5 C 9/10 Abs.17) ist der Zweckverband „MEV“ Hainichen Kommunale Wasserversorgung/Abwasserentsorgung verpflichtet bei der Kalkulation und Berechnung der Entgelte im Rahmen der Abwasserbeseitigung genauer zu differenzieren zwischen Grundstücken, die nicht an die Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen sind, bei denen also nur eine Teilentsorgung vorliegt, und Grundstücken, die an die Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen sind.

Innerhalb einer Vollentsorgung darf ein Einheitsentgelt nur festgesetzt werden, wenn insoweit der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung nicht mehr als 12 % der Gesamtkosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung beträgt. Diese Grenze wurde überschritten.

Die kommunalen Aufsichtsbehörden haben die Einführung der gesplitteten Abwasserentgelte als Zielsetzung ebenfalls angemahnt. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 11.08.2017 wurde über die Grundlagenermittlung zur Niederschlagswasserentgelteinführung entschieden. Die Umsetzung wird durch die Gesellschaft für Umweltdienste mbH (GUD) fachlich begleitet. Momentan befindet sich das Vorhaben in der Phase der Vorbereitung der Grunddaten, welche aus den aktuellen Luftbildern von 2017/2018 und einem Abgleich mit den amtlichen Flurstücksdaten ermittelt werden.

Weshalb wird das gesplittete Abwasserentgelt eingeführt?

Derzeit gilt für das Einleiten von Schmutz- und Regenwasser ein einheitlicher Entgeltsatz, welcher auf der Grundlage des Frischwasserverbrauches über Hauswasserzähler ermittelt und abgerechnet wird. In diesem Entgelt sind die Kosten aus zu behandelndem Schmutzwasser und Niederschlagswasser, die über eine öffentliche Kanalanlage abgeleitet werden, enthalten.

Eine getrennte Mengenermittlung des tatsächlich eingeleiteten Schmutz- und Regenwassers erfolgte bisher nicht. Um dem Verursacherprinzip gezielter Rechnung zu tragen, werden die Entgelte für Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt betrachtet. Mit der Einführung dieser gesplitteten Abwasserentgelterhebung wird für eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten unter den Grundstückseigentümern gesorgt.

Für das zukünftige rechnerisch getrennte Schmutzwasserentgelt werden die für die Entsorgung des Schmutzwassers anfallenden Kosten zu Grunde gelegt, welche sich weiterhin über den individuellen Frischwasserverbrauch berechnen.

Beim separat zu berechnenden Niederschlagswasser entsteht eine Entgeltpflicht dort, wo es über öffentliche Kanalanlagen abgleitet wird. Das Niederschlagswasserentgelt berechnet sich ausschließlich nach dem tatsächlich vorhandenen angeschlossenen Anteil versiegelter Grundstücksflächen. Dabei werden Grundstückseigentümer mit einem hohen Anteil befestigter Flächen vergleichsweise mit höheren Entgelten rechnen müssen, als Eigentümer mit einem geringeren Anteil.

Gleichzeitig werden neue Eigentümer herangezogen, die sich bisher nicht an den Kosten der Abwasserentsorgung beteiligt haben, aber ihr Niederschlagswasser von ihren befestigten Flächen in die öffentliche Kanalisation einleiten, z. B. Garagenhöfe ohne Wasseranschluss, Abstellflächen von Logistikunternehmen, Industriebrachen mit stillgelegten Wasseranschlüssen, private Wohnwege, Eisenbahntrassen, Gartenflächen mit Kanalanschluss und sonstige befestigte Flächen, die nicht über einen Wasseranschluss verfügen aber das Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalanlage einleiten.

Wie erfolgt die Datenerfassung?

Nach der erfolgten Befliegung des Verbandsgebietes von November 2017 bis April 2018  und der derzeitig laufenden grundstücksbezogenen Erhebung versiegelte Flächen, wird nun im nächsten Schritt die Mithilfe der Grundstückseigentümer/innen benötigt.

Ab Anfang Mai 2018 bekommen die betroffenen Grundstückseigentümer/innen die ermittelten Flächen in Form einer Lageskizze zusammen mit einem Erhebungsbogen zugesandt. In diesem können Änderungen zu Flächenangaben oder Versieglungsarten eingetragen werden. So können eventuelle Abweichungen zwischen den ausgewerteten Luftbilder und den tatsächlichen Vor-Ort-Verhältnissen korrigiert werden.

Für die schriftliche Rückäußerung wird eine Frist von 2 Wochen ab Zusendung vorgegeben.
Der Erhebungsbogen ist dabei vom Grundstückseigentümer/in zu unterschreiben und portofrei an den Zweckverband „MEV“ Hainichen Kommunale Wasserversorgung/Abwasserentsorgung zurückzusenden. Sofern keine Rückantwort erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die dargestellten Verhältnisse im Erfassungsbogen richtig sind.

Im Anschluss an die folgende Ermittlung der genauen Berechnungssätze erfolgt im Rahmen einer Verbandsversammlung die Beschlussfassung über die Einführung des Niederschlagswasserentgeltes. Dies wird voraussichtlich im Herbst/Winter 2018 stattfinden.

Zur Unterstützung unserer Kunden:

Tel. 037207 641951

Ebenfalls stehen wir Ihnen im Kundencenter auf der Käthe-Kollwitz-Straße 6, 09661 Hainichen zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung.

Sprechzeiten Kundencenter Beratung Niederschlagswasserentgelt

 Montag

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 15:00 Uhr

 Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 16:30 Uhr

 Mittwoch

geschlossen

 Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

 

• Begriffserklärung

• Ausfüllhinweise

• Beispiele

 

• Informationsblatt

 

 

Indirekteinleiterverträge

Indirekteinleiter


Ein Indirekteinleiter im Sinne dieses Merkblatts ist ein Gewerbe- oder Industriebetrieb oder eine vergleichbare Einrichtung, dessen/deren nicht häusliches Abwasser über eine öffentliche Abwasseranlage in ein Gewässer eingeleitet wird.


Indirekteinleiterkataster


Ein Indirekteinleiterkataster im Sinne dieses Merkblatts ist ein Verzeichnis aller Indirekteinleiter und Indirekteinleitungen einschließlich aller Informationen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage erforderlich sind.

  • Merkblatt DWA-M 115-3 (Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 3: Praxis der Indirekteinleiterüberwachung)